URTEILE, GESETZGEBUNG, ARBEITSMARKT & SOZIALES. Hier liegt unechte Arbeit auf Abruf vor und der Bereitschaftsdienst muss nicht entschädigt werden. Der Abruf erfolgt dabei durch den Arbeitgeber. Ist ar­beits­ver­trag­lich ei­ne wöchent­li­che Min­dest­ar­beits­zeit ver­ein­bart, darf der Ar­beit­ge­ber nur bis zu 25 Pro­zent der wöchent­li­chen Ar­beits­zeit zusätz­lich ab­ru­fen. Was gilt für die Ren­ten­ver­si­che­rung? Je nach La­ge des Fal­les bzw. Was gilt für die Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht? Arbeit auf Abruf Der Begriff der Arbeit auf Abruf wird unterschiedlich verwendet. ge­setz­li­chen Min­dest­zei­ten an­ge­wen­det wer­den. von Rechts­an­walt Dr. Mar­tin Hen­sche, Fach­an­walt für Ar­beits­recht, Ber­lin. "Update Arbeitsrecht" bringt Sie regelmäßig auf den neusten Stand der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung. Vor bald zwei Jahren hat der Gesetzgeber die Regeln zur Arbeit auf Abruf geändert. Dt. Der Mitarbeitende darf wählen, ob er dem Aufgebot Folge leisten oder ob er den Einsatz ablehnen will. Was ist, wenn bei Ar­beit auf Ab­ruf kei­ne wöchent­li­che oder tägli­che Min­dest­zeit ver­ein­bart ist: Gilt dann im­mer die ge­setz­li­che Min­dest­stun­den­zahl von 20 St­un­den pro Wo­che bzw. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und Dem Arbeitnehmer sind dann auch bei Abruf für einen kürzeren Einsatz drei Stunden zu bezahlen. Wir be­rich­te­ten darüber in Ar­beits­recht ak­tu­ell: 18/257 Brücken­teil­zeit gemäß § 9a Teil­zeit- und Be­fris­tungs­ge­setz (Tz­B­fG). Die AMAG Gruppe gehört zu den 50 grössten Schweizer Unternehmen. In ei­ni­gen Be­trie­ben gibt es tatsächlich Be­triebs­ver­ein­ba­run­gen, die ei­ne sol­che zu Las­ten der Ar­beit­neh­mer ge­hen­de Pflicht zur Ab­ruf­ar­beit ent­hal­ten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können grundsätzlich vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung auf Abruf bzw. https://www.hensche.de/Arbeit_Abruf_Arbeit_auf_Abruf_Abrufarbeit.html (1) Der Arbeitnehmer wird ab dem _________________________ als Teilzeitbeschäftigter für die Tätigkeit als _________________________ in _________________________ angestellt. Be­frei­ung Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht, Be­steue­rung von kurz­fris­ti­gen Mi­ni­jobs, Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht im Pri­vat­haus­halt, In­fos zu be­stimm­ten Per­so­nen­grup­pen, In­fos kom­pakt für be­stimm­te Mi­ni­job­ber, Vor­aus­set­zun­gen für den Haus­halts­scheck, Vor­tei­le der An­mel­dung mei­ner Haus­halts­hil­fe, Mei­ne Si­cher­heit: der Un­fall­schutz für mei­nen Mi­ni­job­ber, So ein­fach mel­de ich mei­ne Haus­halts­hil­fe an, Ab­si­che­rung bei Krank­heit und Mut­ter­schaft. - Wel­che Gren­zen gel­ten für die täg­li­che Ar­beits­zeit? Nein, nach der Recht­spre­chung wird ei­ne sol­che Ver­tragslücke nicht im­mer da­durch ge­schlos­sen, dass die o.g. Das Badezimmer auf keinen Fall nur unsers Raum unser Hygiene, sondern des Weiteren auch ein Ort der Entspannung, Beisinnlichkeit, ebenso wie ein Ort unsers Verschnaufend vom Routine. HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT, ARBEITSRECHT FÜR ARBEITNEHMER, MANAGER UND BETRIEBSRÄTE Ent­lei­her dür­fen Dau­er­ar­beits­plät­ze auch über 18 Mo­na­te hin­weg mit Leih­ar­beit­neh­mern be­set­zen: Lan­des­ar­beits­ge­richt Köln, Be­schluss vom 06.09.2019, 9 TaBV 23/19. Aufgrund diverser Faktoren habe ich es schleifen lassen. Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt. Der Bundesgerichtsentscheid (BGE 124 III 249): Grundsätzlich eine Arbeit auf Abruf zulässig. Für Arbeitgeber gibt es konkrete rechtliche Vorgaben: Grundsätzlich ist die sogenannte "Arbeit auf Abruf" eine Form der flexiblen Teilzeitarbeit und gesetzlich in § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Sie wird die Nach­weis­richt­li­nie (Richt­li­nie 91/533/EWG vom ... 29.05.2019. Absolute Flexibilität: Millionen Menschen in Deutschland arbeiten auf Abruf. Vor dem Beginn des Arbeitsverhältnisses ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Wenn keine Vereinbarung über die wöchentliche Arbeitszeit vorliegt, gilt fiktiv die gesetzlich vorgeschriebene Wochenarbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart (§ 12 Absatz 1 Satz 3 TzBfG), die auch zu vergüten ist. Denn wenn der Ar­beit­neh­mer in der Ver­gan­gen­heit re­gelmäßig deut­lich länger als 20 St­un­den pro Wo­che und/oder deut­lich mehr als drei St­un­den am Tag ge­ar­bei­tet hat, würden sich die ge­setz­li­chen Min­dest­stun­den zu sei­nem Nach­teil aus­wir­ken. (2) 1 Ist für die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nach Absatz 1 Satz 2 eine Mindestarbeitszeit vereinbart, darf der Arbeitgeber nur bis zu 25 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit zusätzlich abrufen. 05.01.2020. Arbeit auf Abruf - neue Regelung zur wöchentlichen Arbeitszeit Arbeitgeber und Arbeitnehmer können grundsätzlich vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung auf … - Zählt Be­reit­schafts­dienst zur Ar­beits­zeit im Sin­ne des Ar­beits­zeit­ge­set­zes? Bei der Arbeit auf Abruf müssen gesetzliche Vorgaben beachtet werden, deren Bedingungen in § 12 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) geregelt sind. Wird die Vier-Tagesfrist unterschritten, sind die Beschäftigten nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet. Be­son­ders Ju­gend­li­che pro­fi­tie­ren von der Er­hö­hung. Annahmeverzug – Arbeit auf Abruf Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.09.2014, 5 AZR 1024/12 Leitsätze des Gerichts Haben die Arbeitsvertragsparteien eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt, berührt das nicht die Wirksamkeit der vereinbarten Arbeit auf Abruf. Arbeit auf Abruf-AG zahlt nicht aus. Da­her ist die we­sent­li­che ge­setz­li­che Re­ge­lung zum The­ma Ar­beit auf Ab­ruf auch im Teil­zeit- und Be­fris­tungs­ge­setz (Tz­B­fG) ent­hal­ten, nämlich in § 12 Tz­B­fG. Allerdings kann die Vereinbarung über Arbeit auf Abruf auch konkludent getroffen werden. Eine Arbeit auf Abruf liegt immer dann vor, wenn die Einsätze des Arbeitnehmers auf Veranlassung des Arbeitgebers hin erfolgen. Teil­zeit- und Be­fris­tungs­ge­setz (Tz­B­fG), § 615 Satz 3 Bürger­li­ches Ge­setz­buch (BGB), Hand­buch Ar­beits­recht: An­nah­me­ver­zug des Ar­beit­ge­bers, Hand­buch Ar­beits­recht: Vergütung bei Ar­beits­aus­fall, Ar­beits­recht ak­tu­ell: 18/257 Brücken­teil­zeit gemäß § 9a Teil­zeit- und Be­fris­tungs­ge­setz (Tz­B­fG), Brücken­teil­zeit­ge­setz vom 11.12.2018 (BGBl. - Zählt Ruf­be­reit­schaft zur Ar­beits­zeit im Sin­ne des Ar­beits­zeit­ge­set­zes? Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn zwischen dem Abruf zur Arbeitsleistung und dem Arbeitsantritt mindestens vier Tage liegen. Ä.) - Wie wer­den Zei­ten der Ruf­be­reit­schaft ver­gü­tet? In diesem Fall ist der Arbeitnehmer verpflichtet dem Abruf des Arbeitgebers Folge zu leisten. Mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit“ wurde vor allem der zeitliche Rahmen für den Abruf gesetzlich geregelt, aber auch neu festgelegt, was für die Lohnfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen gilt. Vereinbart war, dass das Arbeiten auf Abruf geschieht, d.h ich über die Einsätze vorher informiert werde. In diesem Fall ist der Arbeitnehmer verpflichtet dem Abruf … Wenn die tägliche Dauer der Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers täglich für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen (§ 12 Absatz 1 Satz 4 TzBfG). Als Aushilfe in der Gastronomie oder bei großem Besucheraufkommen im Freizeitpark – nicht selten werden Minijobs auf Abruf ausgeübt und sind nicht an … 18.12.2020. Arbeit auf Abruf [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Bei der Arbeit auf Abruf hat der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen, d. h. der Arbeitnehmer steht für den Arbeitgeber auf Abruf bereit. Doch das kann schwerwiegende Folgen haben: Wird keine bestimmte wöchentliche Arbeitszeit festgelegt, gelten seit vergangenem Jahr 20 Stunden als vereinbart. Zur Ar­beit auf Ab­ruf ist im All­ge­mei­nen nie­mand ge­zwun­gen, auch kei­ne Teil­zeit­kraft, es sei denn, die­se Ar­beits­form ist im Ar­beits­ver­trag aus­drück­lich ge­re­gelt. In ei­nem sol­chen Fall verhält sich der Ar­beit­ge­ber ge­set­zes­wid­rig und ver­letzt da­mit sei­ne ar­beits­ver­trag­li­chen Pflich­ten, doch hat der Ar­beit­neh­mer da­von nichts, wenn er trotz ei­ner ge­set­zes­wid­rig verkürz­ten Ankündi­gungs­frist „brav“ zur Ar­beit kommt. Aufgrund diverser Faktoren habe ich es schleifen lassen. Gleichzeitig erwartet er von den Angestellten eine hohe Flexibilität, was die Freizeitgestaltung erheblich erschwert. Die Recht­spre­chung schließt die Ver­tragslücke da­her so, dass man in ers­ter Li­nie die durch­schnitt­li­che wöchent­li­che und/oder tägli­che Ar­beits­zeit zu­grun­de legt, die der Ar­beit­neh­mer im bis­he­ri­gen Ver­lauf des Ar­beits­verhält­nis­ses tatsächlich ge­ar­bei­tet hat. Für die Lohn­fort­zah­lung im Krank­heits­fall schreibt § 12 Abs.4 Tz­B­fG seit dem 01.01.2019 ge­setz­lich vor, was im We­sent­li­chen be­reits durch die Recht­spre­chung der Ar­beits­ge­rich­te auf der Grund­la­ge der al­ten Ge­set­zes­fas­sung geklärt war, dass es nämlich auf die fak­ti­sche Ar­beits­zeit an­kommt und nicht et­wa auf die ver­trag­li­che ver­ein­bar­te Ar­beits­zeit (denn die ist oft recht ge­ring und würde sich da­her zu Un­guns­ten des Ar­beit­neh­mers aus­wir­ken, d.h. zu ei­ner zu ge­rin­gen Ent­gelt­fort­zah­lung führen). Wei­te­re In­for­ma­tio­nen, die Sie im Zu­sam­men­hang mit dem The­ma Ar­beit auf Ab­ruf (Ab­ruf­ar­beit) in­ter­es­sie­ren könn­ten, fin­den Sie hier: Kom­men­ta­re un­se­res An­walts­teams zu ak­tu­el­len Fra­gen rund um das The­ma Ar­beit auf Ab­ruf (Ab­ruf­ar­beit) fin­den Sie hier: Ar­beits­recht ak­tu­ell: 08/078 Sit­ten­wid­rig ge­rin­ge Vergütung bei Tex­til­dis­coun­ter. Ob die Unregelmässigkeit vom Arbeitgeber oder vom Mitarbeitenden aus gesteuert wird, spielt grundsätzlich keine Rolle. Eine Arbeit auf Abruf liegt immer dann vor, wenn die Einsätze des Arbeitnehmers auf Veranlassung des Arbeitgebers hin erfolgen. Für ei­ne mög­lichst ra­sche und ef­fek­ti­ve Be­ra­tung be­nö­ti­gen wir fol­gen­de Un­ter­la­gen: Alle vierzehn Tage alles Wichtigeverständlich / aktuell / praxisnah. Be­triebs­rä­te dür­fen die An­ru­fung der Ei­ni­gungs­stel­le nicht mit der Auf­for­de­rung ver­knüp­fen, dass der Ar­beit­ge­ber kon­kre­te St­un­den­satz-Ho­no­rar­for­de­run­gen des Be­triebs­rats-An­walts ... In­for­ma­tio­nen zum The­ma Ar­beit auf Ab­ruf (Ab­ruf­ar­beit): Hen­sche Rechts­an­wäl­te, Kanz­lei für Ar­beits­recht. Rahmenvereinbarungen, in denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festlegen, dass keine Arbeitspflicht besteht und jeweils erst mit Angebot und Annahme ein Arbeitsverhältnis eingegangen wird. b. Wel­che Ab­si­che­rung gibt es bei Krank­heit, Mut­ter­schaft oder ei­nem Un­fall? Viele von ihnen führen ein Leben ohne finanzielle Sicherheit. Hat der Minijobber die Arbeitsleistung je nach Arbeitsanfall zu erbringen, liegt nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) eine „Arbeit auf Abruf“ vor. - Wie wer­den Be­reit­schafts­diens­te ver­gü­tet? Ar­beits­recht ak­tu­ell: 10/216 Im mo­nat­li­chen "Durch­schnitt" fest­ge­leg­te Ar­beits­zeit­ver­ein­ba­rung ist un­wirk­sam, Ar­beits­recht ak­tu­ell: 10/076 Um­set­zung von Be­triebs­ver­ein­ba­run­gen zur Ar­beits­zeit, Ar­beits­recht ak­tu­ell: 09/090 Pflicht zur Sonn­tags­ar­beit auch oh­ne ar­beits­ver­trag­li­che Grund­la­ge, Ar­beits­recht ak­tu­ell: 08/094 Kein for­mu­lar­ver­trag­li­cher Aus­schluss des An­nah­me­ver­zugs­lohns für Zei­ten des Auf­trags­man­gels, bei ei­ner geschäft­li­chen Flau­te (Wirt­schafts­ri­si­ko) und/oder, bei tech­ni­schen Be­triebsstörun­gen (Be­triebs­ri­si­ko), Die ar­beits­ver­trag­li­che Ver­ein­ba­rung über die Ar­beit auf Ab­ruf muss. Oh­ne das ar­beits­ver­trag­li­che OK des Ar­beit­neh­mers geht hier nichts. Doch hier gilt es einiges zu beachten, wie beispielsweise die Vorankündigungsfrist von 4 Tagen. Die Fiktion des § 12 Abs. Entstehungsprinzip (§ 22 Absatz 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch - Viertes Buch -, SGB IV) für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung zu berücksichtigen. Dies gilt unabhängig davon, ob in diesem Umfang tatsächlich Arbeit geleistet oder vergütet wurde. Kann ein Schwer­be­hin­der­ter aus Ge­sund­heits­grün­den sei­ne Ar­beit nicht mehr er­le­di­gen und wird da­her be­fris­tet mit an­de­ren, lei­dens­ge­rech­ten Auf­ga­ben be­schäf­tigt, muss der Ar­beit­ge­ber ... 08.09.2020. Im Gegensatz zur klassischen Teilzeitarbeit ist aber bei der Arbeit auf Abruf in der Regel weder der Zeitpunkt der Arbeitseinsätze noch deren Dauer im Voraus bestimmt. Tatsächlich geleistete Arbeitsstunden reduzieren die fiktive wöchentliche Arbeitszeit entsprechend. BEISPIEL: Der Ar­beits­ver­trag ver­pflich­tet den Ar­beit­neh­mer zur Ar­beit auf Ab­ruf, enthält aber kei­ne An­ga­ben zur wöchent­li­chen und zur tägli­chen Ar­beits­zeit. Die Arbeit auf Abruf hat für Arbeitnehmer und Arbeitgeber einige Vor- und Nachteile. 06.01.2020. Vie­le Ju­gend­li­che ver­fol­gen eher tra­di­tio­nel­le Be­rufs­wün­sche wie An­wäl­tin, Arzt, Leh­rer oder Po­li­zis­tin, an­statt sich für die neu­en Be­ru­fe der di­gi­ta­len Welt zu in­ter­es­sie­ren. Bank) kann der Be­triebs­rat die Ein­füh­rung ei­ner um­fas­sen­den ... 31.05.2019. am Diens­tag gar nicht, am Mitt­woch für zwei St­un­den, am Don­ners­tag für zwei St­un­den und am Frei­tag für vier St­un­den zur Ar­beit ein­be­stel­len. - Zählt Ar­beits­be­reit­schaft zur Ar­beits­zeit im Sin­ne des Ar­beits­zeit­ge­set­zes? Bit­te be­ach­ten Sie, dass Ih­nen mög­li­cher­wei­se nur kur­ze Zeit für die Gel­tend­ma­chung fi­nan­zi­el­ler An­sprü­che zur Ver­fü­gung steht, falls Sie bei­spiels­wei­se ar­beits­ver­trag­li­che Aus­schluss­fris­ten zu be­ach­ten ha­ben. BEISPIEL: Ein Ar­beits­ver­trag zwi­schen ei­nem Tex­til­dis­coun­ter und ei­ner Aus­hilfs­kraft sieht vor, dass die Aus­hilfs­kraft min­des­tens acht St­un­den pro Wo­che ar­bei­ten muss, und zwar an den Ta­gen von Diens­tag bis Frei­tag je­weils ab 15:00 Uhr bis in den Abend hin­ein, falls der Ar­beit­ge­ber die Aus­hilfs­kraft ent­spre­chend dem Ar­beits­an­fall zur Ar­beit ein­be­stellt. Grundsätzlich hat er sich zur Verfügung zu halten, damit er abgerufen werden kann. Das heißt, wenn ein Minijobber beispielsweise 12 Stunden arbeitet, hat der Arbeitgeber 20 Stunden (12 tatsächliche Arbeitsstunden + 8 fiktive Arbeitsstunden = 20 vorgeschriebene Arbeitsstunden) zu vergüten. Neu ist die gesetzliche Vermutung einer 20-Stunden-Woche. Der Tag der Ankündigung darf nicht mitgezählt werden. Ar­beits­recht ak­tu­ell: 10/234 "Break-St­un­den" auf dem Flug­ha­fen - Ar­beits­zeit oder Frei­zeit? © 1997 - 2021: Je­doch sind im Ok­to­ber spür­ba­re Bes­se­run­gen er­kennt­lich: Mo­nats­be­richt der Ar­beits­agen­tur für Ar­beit Ok­to­ber 2020. Mit wel­chen Ab­ga­ben muss ich rech­nen? In diesen Fällen handelt es sich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG vom 15. drei St­un­den pro Tag? Kann die ge­setz­li­che Min­dest­dau­er von 20 St­un­den pro Wo­che und/oder von drei St­un­den pro Tag im Ar­beits­ver­trag un­ter­schrit­ten wer­den? Arbeit auf Abruf ist auch in der Schweiz nach wie vor existent. Mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit“ wurde vor allem der zeitliche Rahmen für den Abruf gesetzlich geregelt, aber auch neu festgelegt, was für die Lohnfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen gilt. Im Arbeitsvertrag muss eine … Arbeit auf Abruf – was ist das? Für Personaler, betriebliche Arbeitnehmervertretungen und andere Arbeitsrechtsprofis: 02.12.2020. an Wochenenden mit erhöhtem Arbeitsaufkommen arbeiten, können mit diesem Vertrag beschäftigt werden. für den Fall des Ge­set­zes­ver­s­toßes - nicht fest­ge­legt ist, hat der Ar­beit­ge­ber die Ar­beits­leis­tung des Ar­beit­neh­mers, Außer­dem ist der Ar­beit­neh­mer nur dann zur Ar­beits­leis­tung ver­pflich­tet, wenn der Ar­beit­ge­ber ihm die La­ge sei­ner Ar­beits­zeit je­weils min­des­tens vier Ta­ge im Vor­aus mit­teilt, d.h. es gilt ei­ne ge­setz­li­che. Allerdings müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer entweder auf eine Mindest- oder auf eine Höchstarbeitszeit verständigen. 28.07.2020. Vor bald zwei Jahren hat der Gesetzgeber die Regeln zur Arbeit auf Abruf geändert. Wir un­ter­stüt­zen auch Be­triebs­rä­te in al­len Fra­gen der Ar­beits­zeit­ge­stal­tung und ins­be­son­de­re bei der Ge­stal­tung von Be­triebs­ver­ein­ba­run­gen zu den The­men Ar­beits­zeit, Über­stun­den und Ar­beits­zeit­kon­ten. Arbeit auf Abruf-AG zahlt nicht aus. Ar­beits­verträge mit ei­ner Pflicht zur Ar­beit auf Ab­ruf se­hen oft vor, dass der Ar­beit­ge­ber ei­ne be­stimm­te Min­dest­ar­beits­zeit ab­ru­fen muss. Für Arbeitgeber, die auf flexible Arbeitszeitmodelle angewiesen sind, gibt es insbesondere bei der Arbeit auf Abruf wichtige Neuerungen zu beachten. Dann wird die Ver­tragslücke, die im Feh­len ei­ner wöchent­li­chen und tägli­chen Min­dest­ar­beits­zeit be­steht, nach der Recht­spre­chung so ge­schlos­sen, dass der Ar­beit­neh­mer Beschäfti­gung im bis­he­ri­gen durch­schnitt­li­chen Um­fang ver­lan­gen kann, d.h. hier im Bei­spiel hätte er ei­nen 30-St­un­den-Ver­trag. Wel­che Gren­zen gel­ten bei der Ab­wei­chung von ei­ner ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Min­dest­ar­beits­zeit und von ei­ner ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Höchst­ar­beits­zeit?

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